Mitglieder dieser 3 Berufsgenossenschaften beantragen die Kostenübernahme für die Teilnahme an den Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen bitte unbedingt vorab über ihre zuständige BG:
Mitglieder der Unfallkasse Sachsen beantragen die Kostenübernahme bitte unbedingt vorab mit dem für sie richtigen Kostenübernahmeantrag. Hinweise zu den Anträgen finden Sie in den Merkblättern, bitte klicken Sie auf den Antrag und/oder das jeweilige Merkblatt:
Zusätzlich zu der genehmigten Kostenübernahme von der UK Sachsen bitte noch das vollständig ausgefüllte, vom Arbeitgeber unterschriebene und abgestempelte Anmeldeformular spätestens zum Lehrgang vorlegen:
Mitglieder der Unfallkasse Bund benötigen neben der Kostenübernahme (fragen Sie Ihren Arbeitgeber) - die unbedingt vor der Teilnahme bei der UK Bund beantragt und von dort bewilligt sein muss - ebenfalls das vollständig ausgefüllte und vom Arbeitgeber unterzeichnete und abgestempelte Anmeldeformular (PDF).