Mitglieder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe fordern das Formular für die Abrechnung der Kosten für die Teilnahme an den Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen bitte unbedingt rechtzeitig - d.h. möglichst mindestens 10 Tage vor Beginn des Lehrgangs - vorabüber ihre zuständige BG über folgenden Online-Link an:
Mitglieder der Unfallkasse Sachsen beachten bei der Beantragung der Kostenübernahme bitte unbedingt folgendes:
Hinweise zu den Anträgen und die Beantragung - jetzt nur noch ausschließlich "Online" - finden Sie unter folgendem LINKder Unfallkasse Sachsen (EXTERNER Link auf Homepage der UK Sachsen).
Zusätzlich zu der genehmigten Kostenübernahme von der UK Sachsen bitte noch das vollständig ausgefüllte, vom Arbeitgeber unterschriebene und abgestempelte Anmeldeformular spätestens zum Lehrgang vorlegen: Anmeldeformular_neu_Stand: 01/2023 (PDF).
Mitglieder der Unfallkasse Bund benötigen neben der Kostenübernahme (fragen Sie Ihren Arbeitgeber) - die unbedingt vor der Teilnahme bei der UK Bund beantragt und von dort bewilligt sein muss - ebenfalls das vollständig ausgefüllte und vom Arbeitgeber unterzeichnete und abgestempelte Anmeldeformular_neu_Stand: 01/2023 (PDF).