ambulante-pflege-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Pflege zu Hause

Brauchen Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause Hilfe?
Das Deutsche Rote Kreuz kann Ihnen auch zu Hause helfen.
Diese Hilfe nennt man:
Ambulante Pflege.
Diese Hilfe ist für alte oder kranke oder behinderte Menschen.
Diesen Menschen kann das Deutsche Rote Kreuz auch zu Hause helfen.

Mit dieser Hilfe können Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause bleiben.Sie müssen nicht in ein Kranken-Haus.
Auch nicht wenn Sie krank oder behindert sind.
Die ambulante Pflege kann in vielen Situationen zu Hause helfen.

Ansprechpartner
PDL

Frau
Petra Funke


Tel: 03525 73 85 71
Fax: 03525 51 39 93
pflegedienst@drk-riesa.de

Greifswalder Str. 5
01587 Riesa

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:

  • Wenn Sie schon lange krank sind.

Man sagt auch:
Chronisch krank.

  • Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
  • Wenn Sie behindert sind.
  • Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
  • Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.

Man sagt auch:
Ein Rezept.

01 Deutsches Rotes Kreuz DRK, Einsatzbereiche / Aktivitaeten / Leistungen / Aufgaben, Sozialarbeit, Ambulante Pflege Hauspflege haeusliche Pflege, Strumpf, anziehen, Einmalhandschuhe, Betreuung Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

  • Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
  • Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
  • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
  • Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
  • Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.

Wo kann ich mehr erfahren?

Wollen Sie mehr dazu wissen?

Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
Am Ende können Sie sich entscheiden.

Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
Man sagt auch:
Als Privat-Leistung.

Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflege-berater/ambulante-pflege.html

Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Anspruch auf häusliche Pflegehilfe je Kalendermonat gem. § 36 Abs. 3 SGB XI

Pflegesachleistungen für häusliche Pflege 

Pflegebedürftigkeit maximale Leistungen pro Monat Pflegegrad 
Pflegegrad  1 *
Pflegegrad 2 761 Euro*
Pflegegrad 3 1.432 Euro*
Pflegegrad 4 1.778 Euro*
Pflegegrad 5 2.200 Euro*

* Pro Monat bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag

Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Alle Neuerungen zu den Leistungsbeträgen ab 01.01.2024 erfahren Sie HIER (PDF-Link  - Broschüre)

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören:

  • Körperpflege im Bett, im Bad, in der Dusche, in der Wanne
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur, Fingernagelpflege
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • relevante, prophylaktische Maßnahmen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Um mit den Worten unserer Mitarbeiter zu sprechen: "Ein gepflegter Mensch fühlt sich trotz seiner Krankheit in seiner Haut wohl!" Sylvia Schmit und Elke Werner/DRK Riesa

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen verabreichen
  • Medikamenten verabreichen
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde

Verhinderungspflege

Wir springen für Sie ein:

- ob Urlaub, Krankheit oder andere Gründe, die dafür sorgen, dass Sie Ihren Angehörigen vorübergehend nicht pflegen können - wir sind für Sie da!

Voraussetzungen:

  • die Einstufung des Pflegebedürftigen in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) muss wenigstens seit einem halbes Jahr vorliegen
  • Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse
  • Pflegeperson muss benannt werden

Das steht Ihnen zu:

  • stundenweise Verhinderungspflege nach individueller Absprache

Ihr Vorteil:

Die Kosten werden nicht vom Pflegegeld abgezogen!

Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema?

Nehmen Sie einfach mit unserer Pflegedienstleiterin vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.