
Die jeweils aktuell geltende Sächsische CoronaSchVO ist von den Teilnehmern unserer Lehrgänge weiterhin zu beachten.
Bitte achten Sie unbedingt auf die jeweils aktuellen Vorschriften im Landkreis Meißen - besonders in Bezug auf die eventuell erneute Erklärung zum "Corona-Hotspot", dann können sich die Regularien zur Teilnahme an unseren Lehrgängen wieder ändern.
Momentan - also jetzt ab 04.04.2022 - entfallen sämtliche Nachweispflichten und damit auch der 3G-Nachweis sowie die Maskenpflicht!
Bitte beachten Sie weiterhin die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln (Mindestabstand unter den Teilnehmern, Händedesinfektion).
Bringen Sie sich bitte Pausenverpflegung zum Lehrgang mit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!